Die Kanzlei Goldhammer & Selter ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Ob es um eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder die Gestaltung von Arbeitsverträgen geht – wir beraten und vertreten Sie in Dortmund kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Mit unserer fachlichen Expertise sowie unserem Verhandlungsgeschick und Engagement gelingt es uns, viele Konflikte bereits im Vorfeld eines Gerichtsprozesses zur Zufriedenheit unserer Mandanten zu klären.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Themen, mit denen wir in unserer Kanzlei fortlaufend befasst sind.

  1. Beste Beratung bei Kündigung und Kündigungsschutz
  2. Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen nicht ohne Profi
  3. Wir sind an Ihrer Seite bei Abmahnungen
  4. Rechtssicherheit beim Arbeitsvertrag
  5. Vertrauen Sie den Experten für Arbeitsrecht in Dortmund

1. Beste Beratung bei Kündigung und Kündigungsschutz

Nach Erhalt einer Kündigung lautet das wichtigste Stichwort für Sie: Klagefrist! Um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können, müssen Sie schnell aktiv werden.

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Wird die Klage nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, so wird die Kündigung wirksam – auch wenn sie eigentlich nicht zulässig oder begründet war.

Sie sollten uns also möglichst schnell nach Erhalt einer Kündigung aufsuchen. Wir beraten Sie zu den möglichen weiteren Schritten und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Nicht selten sind Kündigungen schon aus formalen Gründen unwirksam, weil beispielsweise die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Oder die Kündigung ist in der Sache nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen ist ein Kündigungsschutzprozess empfehlenswert, in dem wir Sie gerne vertreten.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren sind wir die richtigen Ansprechpartner, um Sie in Kündigungssituationen zu beraten und vor dem Arbeitsgericht zu vertreten.

Dies gilt auch für alle weiteren Gesichtspunkte bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, wie die

  • Zahlung von Lohn bzw. Gehalt
  • Abgeltung bestehender Ansprüche, z.B. auf Urlaub
  • Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Aushändigung der Arbeitspapiere und weiteren Unterlagen

und aller sonstigen noch streitigen Punkte.

Ob Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen müssen oder Sie als Arbeitnehmer gekündigt werden: Die Kündigung im Arbeitsrecht ist ein komplexes Thema, bei dem zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten sind. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und kennen daher die Vorgehensweise der jeweils anderen Seite genau. So erreichen wir für unseren Mandanten stets das bestmögliche Ergebnis.

2. Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen nicht ohne Profi

In manchen Fällen enden Arbeitsverhältnisse ohne Kündigung, indem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Aufhebung einigen. Der Aufhebungsvertrag (manchmal auch Auflösungsvertrag genannt) birgt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Vor- und Nachteile.

Steht etwa bereits ein neuer Arbeitsvertrag in Aussicht, muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. Aus Sicht des Arbeitgebers ermöglicht der Aufhebungsvertrag eine schnellere Trennung von Arbeitnehmern, für die der Kündigungsschutz gilt, wie etwa ältere oder langjährige Mitarbeiter. Oder von Mitarbeitern, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, etwa Betriebsräte oder Schwerbehinderte. Bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, kann üblicherweise auch eine Abfindung ausgehandelt werden.

Es gibt in Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag aber auch Nachteile, wie z.B. die Besteuerung von Abfindungen und evtl. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Daher empfehlen wir: Unterschreiben Sie die Aufhebungsvereinbarung nicht vorschnell. Lassen Sie diese zunächst von uns überprüfen.

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Dortmund wissen wir, worauf bei einem Aufhebungsvertrag zu achten ist und wie mögliche Nachteile vermieden werden können.
Wir kennen die größten Arbeitgeber in Dortmund und Umgebung sowie deren Praxis bei Abfindungszahlungen sehr genau. Auf dieser Grundlage erzielen wir regelmäßig deutlich höhere Abfindungen für unsere Mandanten.

3. Wir sind an Ihrer Seite bei Abmahnungen

Nicht jede Ermahnung oder Vorhaltung des Arbeitgebers stellt eine Abmahnung dar. Für eine Abmahnung müssen folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. In einer Abmahnung wird genau beschrieben, welches Verhalten gerügt wird und wann dieser Vorfall stattgefunden hat. Es müssen also Datum und Uhrzeit sowie die genauen Umstände, die Ihnen vorgeworfen werden, beschrieben werden. Pauschale Hinweise darauf, dass der Arbeitnehmer schlechte Arbeit leistet oder ständig zu spät kommt, reichen nicht aus.
  2. Der Arbeitgeber muss deutlich zum Ausdruck bringen, dass das gerügte Verhalten gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Zudem muss er den Arbeitnehmer dazu auffordern, dieses Verhalten künftig zu unterlassen.
  3. Schließlich muss aus der Abmahnung deutlich hervorgehen, dass dem Arbeitnehmer im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Oft fühlen sich Arbeitnehmer zu Unrecht ermahnt und nicht selten ist eine Abmahnung auch tatsächlich nicht rechtens: Eine solche ist nur sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer bewusst und in einem erheblichen Maße gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Daher berechtigen weder krankheitsbedingte Fehlzeiten noch Bagatellen zu einer Abmahnung.

In Betracht kommt eine Abmahnung beispielsweise bei

  • mehrfachen Verspätungen
  • wenn die Arbeit nicht ordentlich und mit angemessenem Zeitaufwand verrichtet wird
  • wenn Anweisungen nicht befolgt werden
  • wenn Krankheiten nicht ordnungsgemäß angezeigt und nachgewiesen werden
  • bei unerlaubter privater Internetnutzung
  • bei unfreundlichem, imageschädigenden Verhalten gegenüber Kunden oder
  • wenn der Arbeitnehmer andere Mitarbeiter beleidigt oder mobbt.

Selbst wenn es tatsächlich einen sachlichen Grund für die Abmahnung gab – behalten Sie einen kühlen Kopf: Eine Abmahnung ist keine Kündigung. Wenn Sie im Falle einer Abmahnung, ob nun gerechtfertigt oder nicht, zu emotional reagieren, können Sie dadurch mehr Schaden anrichten, als die Abmahnung selbst tatsächlich bedeutet.

Bevor Sie also unbedacht mit dem Arbeitgeber in Konfrontation gehen, lassen Sie sich von uns beraten. Vertrauen Sie unserer Einschätzung als Experten für Arbeitsrecht, ob die Abmahnung zulässig erfolgt ist, ob Sie sich hierzu äußern sollten oder ob Sie gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen sollten.

4. Rechtssicherheit beim Arbeitsvertrag

Bei aller Freude über einen neuen Arbeitsvertrag sollten Sie diesen stets genau prüfen (lassen). Der Arbeitsvertrag enthält alle wesentlichen Vertragsbedingungen, welche die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit bilden.

Hierzu gehören:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Arbeitsort
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • eine etwaige Befristung
  • kurze Beschreibung der zu leistenden Arbeit
  • die Vergütung und ihre Fälligkeit
  • vereinbarte Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf sonstige tarifliche und andere Bestimmungen.

Ansonsten können Arbeitsverträge – soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen – frei gestaltet werden. Sie unterliegen dabei in Streitfällen aber einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle. Demgemäß hat sich im deutschen Arbeitsrecht eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, die schon bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beachtet werden sollte.

Gerne helfen wir Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Fertigung und Prüfung Ihrer Arbeitsverträge.

Wir sorgen nicht nur für rechtlich einwandfreie Verträge, sondern erarbeiten die für Ihren individuellen Fall bestmöglichen Regelungen. Dabei verwenden wir gut verständliche Formulierungen, so dass Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien vermieden werden und Konflikte gar nicht erst entstehen.

Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn es Probleme hinsichtlich eines bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrages gibt. Wir beraten Sie zu den möglichen weiteren Schritten und können Sie auch bei Verhandlungen mit dem Vertragspartner begleiten oder vertreten. So finden wir Lösungen noch bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

5. Vertrauen Sie den Experten für Arbeitsrecht in Dortmund

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Fachgebiet, welches regelmäßigen Veränderungen unterworfen ist: Neue gesetzliche Regelungen und richtungsweisende Gerichtsurteile verlangen eine stete Fortbildung und Praxis des in diesem Rechtsgebiet tätigen Anwalts. Wer als Laie mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert wird, benötigt in den meisten Fällen die fundierte Beratung eines Fachmannes der schnell und mit strategischem Denken die richtigen Schritte einleitet.

Vertrauen Sie daher bei arbeitsrechtlichen Problem der Kanzlei Goldhammer & Selter. Mit unserer Erfahrung im Arbeitsrecht erzielen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis: Unser Ziel ist stets die außergerichtliche Streitschlichtung. Wenn sich ein Verfahren am Arbeitsgericht aber nicht vermeiden lässt, so ist auf unsere prozessuale Erfahrung Verlass. Wir kennen die Rechtsprechung der hier zuständigen Gerichte – das Arbeitsgericht Dortmund und des Landesarbeitsgerichts Hamm – und können daher die Erfolgsaussichten eines Verfahren sehr gut einschätzen.

Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen und Probleme haben, melden Sie sich frühzeitig vor Ablauf der Klagefrist oder sonstiger Fristen – wir sind für Sie da: Ihre Rechtsanwälte Goldhammer & Selter für Arbeitsrecht in Dortmund und Umgebung.