Sie möchten gegen Ihre Kündigung vorgehen oder Ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen?

Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt? Sie suchen einen Anwalt im Arbeitsrecht, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben? Laut der Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben im Jahr 2020 insgesamt 198.766 Betroffene eine Kündigungsschutzklage bei einem deutschen Arbeitsgericht eingereicht. 25 % aller Kündigungsschutzklagen wurden davon allein in Nordrhein-Westfalen ein-gereicht. Ein Schwerpunkt unsere Kanzlei ist der Kündigungsschutz. Wir begleiten Sie in dieser für Sie schwierigen Zeit mit viel Verhandlungsgeschick und dem notwendigen Fachwissen.

Die Kündigung des Arbeitsvertrags setzt die Betroffenen unter Druck; denn Sie haben von nun an genau drei Wochen Zeit, um sich zu entscheiden, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen oder die Kündigung akzeptieren und versuchen außergerichtlich, das bestmögliche Ergebnis für sich herauszuholen.

Achtung: Auch eine fehlerhafte Kündigung kann mit Fristablauf wirksam werden!

So wehren Sie sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber

Sie kennen den Grund für die Kündigung nicht oder sind sich nicht sicher, ob der genannte Grund auch eine Kündigung rechtfertigt? Bleiben Sie ruhig und treffen keine vorschnellen Entscheidungen. Das Einzige, was Sie ohne anwaltliche Beratung bereits tun können ist, dass Sie ein Zwischenzeugnis bei Ihrem Arbeitgeber anfordern, um möglichst wenig Zeit in der Bewerbungsphase zu verlieren.

Wir bieten Ihnen im Falle einer Kündigung oder Aufhebungsverträgen eine telefonische und für Sie kostenlose Erstberatung an. Zusammen klären wir, ob die Kündigungsgründe zulässig sind und welche Sie Chancen und Risiken Sie bei einem weiteren Vorgehen haben.

Die Aufgabe unseres Anwalts für Arbeitsrecht besteht bei der Kündigungsschutzklage darin, dass von Ihnen angestrebte Ergebnis schnellstmöglich und rechtlicher zu erreichen. Hierfür müssen wir Einzelfall in der kostenlosen Erstberatung abwägen, welche Ziele (Abfindung, Zeugnis, Freistellung etc.) für Sie mit welchen Prioritäten verfolgt werden.

Außergerichtliche Einigung bei einer Kündigung erzielen und Abfindung sichern

Für eine erfolgreiche Beratung ist mehr als nur allgemeine juristische Fachkenntnis gefragt. Denn gerade bei einer Kündigung oder Aufhebungsverträgen geht es um Erfahrung, Genauigkeit und Strategie.

Auch wenn eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Ihrem Interesse liegt, empfiehlt es sich, mit uns Ihre Optionen in einer kostenlose Erstberatung durchzugehen. Wir unterstützen Sie dabei eine möglichst hohe Abfindung, eine Freistellung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich auszuhandeln.

Sie erhalten spätestens innerhalb von 24 Stunden einen Termin. Wir klären Sie selbstverständlich auch über die Kosten einer Kündigungsschutzklage oder außergerichtlichen Tätigkeit auf, für den Fall, dass Sie im Arbeitsrecht nicht rechtschutzversichert sind. Die Unterstützung durch unsere Kanzlei erhöht nicht nur die Chancen auf eine Abfindung, sondern kann auch die Abfindungssumme erhöhen.

Rechtsanwalt Goldhammer hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund. Als Referent für Arbeitsrecht bei einem der Branchenführer in der Schulung von Betriebsräten engagiert er sich in der Fortbildung von Betriebsräten und führt darüber hinaus erfolgreich Inhouse-Schulungen in arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Themen speziell für Arbeitgeber durch.

Melden Sie direkt unter folgender Rufnummer bei uns: 0231 / 952 996 01