Rechtsanwalt Christoph Selter bietet Ihnen kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung bei allen Fragen und Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erfahren Sie hier das Wichtigste zur Berufsunfähigkeitsversicherung und den Leistungen der Kanzlei Goldhammer & Selter.

  1. Schon zur Schadensmeldung zum Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung
  2. Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt?
  3. Kompetente Hilfe im Nachprüfungs- und Berufungsverfahren
  4. Vertrauen Sie dem Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung in Dortmund

1. Schon zur Schadensmeldung zum Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – abgekürzt auch BU-Versicherung – sichern Sie sich für den Fall der Berufsunfähigkeit ab: Sie zahlen als Arbeitnehmer oder Selbstständiger einen regelmäßigen Beitrag an den Versicherer. Wenn Sie dann berufsunfähig werden, erhalten Sie von der Versicherung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit eine monatliche Rente.

Berufsunfähig ist jemand, wenn er wegen seines Gesundheitszustandes seinen letzten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Ob Sie allerdings auch im Sinne Ihrer BU-Versicherung tatsächlich als berufsunfähig gelten, hängt von den Regelungen in Ihrem Vertrag ab. So können je nach Versicherungsvertrag durchaus unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich sein.

Achten Sie also schon bei Vertragsschluss darauf, wann nach den Vertragsbedingungen eine Berufsunfähigkeit vorliegt und damit der Versicherungsfall eintritt.

Im Schadensfall sind wir umgehend an Ihrer Seite: Nun gilt es, die richtigen Schritte einzuleiten, um den Versicherungsschutz zügig zu realisieren. Bedenken Sie, dass Sie aufgrund Ihrer Berufsunfähigkeit kein Geld verdienen können, während Sie weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten tragen müssen. Daher ist es wichtig, den Versicherungsschutz schnellstmöglich zu erwirken.

Um die Angelegenheit nicht durch unnötige Fehler und unbedachte Stellungnahmen zu verkomplizieren, sollten Sie mich als erfahrenen Rechtsanwalt für BU-Versicherungsrecht schon frühzeitig beauftragen, damit ich von Anfang an die Korrespondenz mit der Versicherung für Sie führen kann.

Zunächst sorge ich umgehend für eine ordnungsgemäße Schadensmeldung. Anzugeben ist, welche Tätigkeit Sie ausgeübt haben und inwieweit Sie dieser künftig nicht mehr nachgehen können. Im Alleingang begehen Versicherungsnehmer häufig den Fehler, nur ungenaue oder unvollständige Angaben zu machen. Dies wird die Versicherung Ihnen später unter Umständen als eine Verletzung vertraglicher Obliegenheiten zum Vorwurf machen. Schlimmstenfalls wird sie die Versicherungsleistung verweigern.

Auch wenn sich derlei Vorwürfe mit anwaltlicher Unterstützung im Nachhinein als rechtlich haltlos herausstellen lassen – ersparen Sie sich diesen Ärger, indem Sie die Angelegenheit von Anfang an Ihrem Anwalt überlassen. Als Experte für das BU-Versicherungsrecht in Dortmund korrespondiere und verhandele ich mit Ihrer Versicherung auf Augenhöhe. Ich formuliere jeden Satz rechtssicher und sorge so dafür, dass Ihr Recht auf Berufsunfähigkeitsschutz gewahrt wird.

2. Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt?

Ein Schadensfall, der zu einer Berufsunfähigkeit führt, stellt für den Betroffenen schon einen erheblichen Schicksalsschlag dar.

Umso ärgerlicher ist es, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherungsleistung verweigert und Sie eine Deckungsablehnung erhalten. Angesichts hoher Auszahlungssummen versuchen die Berufsunfähigkeitsversicherungen dabei systematisch, Zahlungen zu verweigern: Erkrankungen werden zu Unrecht als nicht erheblich eingestuft oder eine Berufsunfähigkeit aus sonstigen Gründen verneint.

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit und wie die Versicherungen in diesen Fällen argumentiert, um Ansprüche zurückzuweisen:

  1. Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen
    • werden als eingebildet abgetan
  2. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, z.B. Rückenleiden
    • eine Bürotätigkeit wird empfohlen
  3. Krebs und andere bösartige Geschwüre
    • es wird nur eine kurzzeitige, vorübergehende statt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit anerkannt.

Oftmals wird genauestens und langwierig geprüft, ob nicht ein Grund für die Ablehnung der Leistung gefunden werden kann. Die häufigsten Ablehnungsgründe der Versicherung bei beantragter Leistung sind:

  • der Versicherungsnehmer gibt vorschnell auf bzw. reagiert nicht im Antragsverfahren – genau das ist auch das Ziel der Versicherungen, auf das sie mit einer zermürbenden Rückfrage- und Hinhaltetaktik sowie schleppender Bearbeitung hinarbeiten
  • Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent wird angeblich nicht erreicht
  • Angebliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  • Behauptung eines Anfechtung- bzw. Betrugsfalles.

Zum Teil wird sogar versucht, den Versicherungsvertrag nachträglich anzufechten oder durch Rücktritt oder Kündigung zu beenden. Beispielsweise wird hierzu behauptet, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss Falschangaben zum Gesundheitszustand gemacht oder Vorerkrankungen verschwiegen.

Nicht selten werden die Leistungen von der Versicherung im Hinblick auf die medizinischen Feststellungen zur Berufsunfähigkeit verweigert oder hinausgezögert: Ärztliche Gutachten, die für den Versicherten positiv ausfallen, werden angezweifelt. Oder es werden negative Gutachten durch medizinische Sachverständige erstellt, die seit Jahren mit der Versicherung zusammenarbeiten.

Sicherlich können diese Erfahrungswerte und Vorkommnisse nicht pauschal auf den Einzelfall bezogen werden. Dennoch sollten sich Versicherungsnehmer im Falle einer Deckungsablehnung nie vorschnell geschlagen geben, sondern einen Experten für die BU-Versicherung heranziehen. Ich vertrete Sie engagiert gegenüber der BU-Versicherung, außergerichtlich und – wo erforderlich – auch vor Gericht.

3. Kompetente Hilfe im Nachprüfungs- und Berufungsverfahren

Ein weiterer wichtiger Bereich im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das sogenannte Nachprüfungsverfahren: Hat die Versicherung die Berufsunfähigkeit einmal anerkannt, ist sie damit auch zur Leistung verpflichtet. Allerdings dürfen die Versicherer die gesundheitliche Leistungsfähigkeit des Versicherten in regelmäßigen Abständen überprüfen. Ist fraglich, ob eine gesundheitliche Besserung eingetreten ist, stellen die Versicherer häufig über den Weg des Nachprüfungsverfahrens ihre Leistungspflicht erneut in Frage. In der Regel erhält der Versicherungsnehmer zur Nachprüfung einen Fragebogen vom Versicherer zugeschickt. Diesen sollten Sie tunlichst nicht allein bzw. ohne fachkundige Hilfe ausfüllen. Sie riskieren sonst, die schon zugesprochenen Versicherungsleistungen wieder zu verlieren. Gerne unterstütze ich Sie im Nachprüfungsverfahren, um Ihre Rechte aus der BU-Versicherung zu verteidigen.

Im Falle einer verlorenen Klage gegen die Versicherung wegen Deckungsablehnung prüfe ich auch die Erfolgsaussichten einer Berufung und vertrete Sie im Berufungsverfahren.

4. Vertrauen Sie dem Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung in Dortmund

Ich bin Spezialist im Bereich des Versicherungsrechts. Einer meiner Schwerpunkte bildet hierbei das Recht der BU-Versicherung, zu dem ich schon zahlreiche Mandate erfolgreich begleitet habe. Mit meiner Expertise bin ich an Ihrer Seite in allen Bereichen dieses Fachgebiets:

  • ordnungsgemäße Versicherungsanzeige bei Berufsunfähigkeit
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Deckungsablehnung der BU-Versicherung
  • Vertretung bei Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherung
  • Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung gegen die BU-Versicherung
  • Beratung und Vertretung im Nachprüfungs- und Berufungsverfahren

und alle anderen Sachverhalte in Zusammenhang mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vertrauen Sie daher der Kanzlei Goldhammer & Selter: Durch unsere Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung vertreten wir Sie kompetent und engagiert im Recht der BU-Versicherung und erreichen für Sie stets das bestmögliche Ergebnis.