Wer auf seinem Konto nicht nachvollziehbare Buchungen feststellt, sollte sofort handeln!
Wer ist für den Schaden verantwortlich, wenn das Konto durch Online-Banking-Betrug geleert wird?
Im Falle eines Betrugs im Online-Banking (Überweisungsbetrug oder mit Zahlungsdiensten z.B. PayPal) haftet grundsätzlich die Bank bzw. der Zahlungsdienstleister. Eine Ausnahme bildet der Fall, in dem die Bank dem Kunden eine grob fahrlässige Verletzung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Online-Banking nachweisen kann. Obwohl das Gesetz und die Rechtsprechung die Haftung für Online-Banking grundsätzlich der Bank oder Zahlungsdienstleister zuschreibt, entstehen oft Streitfragen hinsichtlich der Frage, wer die Zahlung autorisiert hat und ob dem Bankkunden ein grob fahrlässiger Umgang mit dem Online-Banking vorgeworfen werden kann.
Sicherheit des Online-Banking
Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem Jahr 2022 nutzen inzwischen 78 % der Bundesbürger Online-Banking. Dies liegt insbesondere an den Vorteilen wie Bequemlichkeit und Flexibilität, die es ermöglichen, Überweisungen von zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone auszuführen. Die Nutzung von Online-Banking setzt lediglich eine Registrierung in der Filiale oder per Post voraus. Anschließend erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten, die aus einem Benutzernamen oder der Kontonummer sowie einem Passwort (PIN) bestehen. Einige Banken bieten zusätzlich die Nutzung einer SecureApp (z.B. BestSign-App) an, über die Überweisungen bestätigt werden können. Eine weitere Methode ist das Online-Banking mit smartTAN-Verfahren, bei dem die Überweisungsdaten auf dem PC und im TAN Generator eingegeben werden. In der Regel nutzen Zahlungsdienstleister das Bankensystem und der Kunde unterhält dort zusätzlich ein Benutzerkonto.
Obwohl Banken die Sicherheit ihres Online-Banking-Systems garantieren, kann Missbrauch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hackerangriffe und Missbräuche im Hinblick auf das Online-Banking-System steigen seit Jahren. Oft gelingt es den Tätern, Zugangsdaten über Phishing-Angriffe zu erlangen, bei denen persönliche Daten (wie PIN, TAN etc.) mithilfe gefälschter E-Mails oder Websites abgegriffen werden. Unklar ist, ob der Kontoinhaber oder die Bank beweisen müssen, dass ein Dritter Zugriff auf das Bankkonto des Kunden hatte. Banken und Sparkassen weisen Ansprüche von Kunden im Falle eines Missbrauchs häufig zurück. Grundsätzlich gilt, der Schadenshergang muss genauestens aufgearbeitet werden. Erst dann kann man abschließend beurteilen, wer den Schaden tragen muss.
Wie entscheiden die Gerichte zu Betrugsfällen im Online-Banking?
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 15.1.2016 (Aktenzeichen 8 O 1454/15) bestätigt, dass eine grobe Fahrlässigkeit nicht in dem Umstand liegen kann, der Bankkunde habe angeblich keine aktuellen Virenschutzprogramme verwendet. Allein der Umstand, dass der Computer des geschädigten Bankkunden dem Angriff eines Trojaners unterlag, ist noch kein Indiz dafür, dass ein Virenschutzprogramm fehlte oder nicht ausreichend war. Da nach Ansicht des Gerichts ein regelmäßig aktualisiertes Virenschutzprogramm keine vollständige Gewähr dafür bietet, dass der Computer nicht von einem neu entwickelten Trojaner infiziert wird. Daneben hat Oberlandesgericht Oldenburg, mit Beschluss vom 21.08.2018 (Aktenzeichen 8 U 163/17), entschieden, dass ein Bankkunde selbst für den Schaden durch einen Trojaner haftet, wenn er angeblich von Online-Banking-Seite geforderte Testüberweisung ohne Überprüfung durchführt. Mit Urteil vom des 20.04.2016 kommt das Amtsgericht Berlin-Mitte (Aktenzeichen 15 C 20/15) zum Ergebnis, dass nach § 675w BGB die Eingabe von PIN und TAN nicht notwendigerweise das einwandfreie Funktionieren des Autorisierungssystems oder gar die Autorisierung an sich belegen.
Sind Sie Opfer von Online-Banking Betrug?
Wenn Sie Opfer eines Online-Banking Betrugs geworden sind, lassen Sie ihren Anspruch durch Herrn Rechtsanwalt Selter, Fachanwalt für Bankrecht prüfen. Wir haben Erfahrungen mit derartigen Fällen. Zögern Sie nicht, uns unter der Rufnummer: 023195299601 zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Problem.
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Im Rahmen ihres Phishing-Radars führt die Verbraucherzentrale NRW eine fortlaufende Aufstellung der aktuellsten Phishing-Mails. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist und es auch andere betrügerische E-Mails gibt, die im Umlauf sind. Die Liste gibt jedoch wichtige Hinweise darauf, bei welchen E-Mails man als Nutzer wachsam sein sollte. Ein regelmäßiger Besuch des Phishing-Radar lohnt sich für Verbraucher.