Sie sind mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden? Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Finanzamt Sie unverhältnismäßig hoch besteuert oder bestimmte Abzüge und Freibeträge nicht berücksichtigt hat, sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt für Steuerrecht wenden, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. In diesem Fall sind Sie bei uns genau richtig!
Lohnt sich der Einspruch gegen einen Steuerbescheid?
Als erfahrener Anwalt für Steuerrecht unterstütze Herr Rechtsanwalt Selter Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Gemeinsam analysieren wir den Steuerbescheid und prüfen, ob es mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten gibt, die einen Einspruch gegen den Steuerbescheid rechtfertigen.
Voraussetzungen eines Einspruchs
Die Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid beträgt einen Monat nach Erhalt, wie in § 355 Abs. 1 Satz 1 AO festgelegt. Sollte der Einspruch erst nach Ablauf dieser Frist beim Finanzamt eingehen, wird er ohne Prüfung der Bescheid-Rechtmäßigkeit als unzulässig verworfen. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Falls die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt wird, besteht die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, gemäß § 110 AO.
Kosten des Einspruchsverfahrens
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos und soll der Finanzverwaltung ermöglichen, Fehler selbst zu beseitigen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens sind alle Verwaltungsakte der Finanzbehörden überprüfbar. Hat der Einspruchsführer einen Steueranwalt beauftragt, muss er die Gebühren des Anwalts für Steuerrecht bezahlen, auch wenn das Einspruchsverfahren erfolgreich war. Es erfolgt keine Kostenerstattung durch das Finanzamt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten des steuerrechtlichen Einspruchsverfahrens in der Regel nicht. Unter Umständen können Sie die Kosten des Einspruchsverfahrens als Werbungskosten bei Ihren jeweiligen Einkünften geltend machen.
Mit Goldhammer & Selter haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie von Anfang an unterstützt und Ihnen eine individuelle Beratung bietet. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und begleiten Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen und gegen ungerechtfertigte Steuerforderungen vorgehen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.