Bei Problemen mit Ihrer Bank oder bei anderen finanzrechtlichen Sachverhalten sind Sie bei der Kanzlei Goldhammer & Selter in den besten Händen.

Rechtsanwalt Christoph Selter ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in diesem Bereich schon zahlreiche private und gewerbliche Mandate erfolgreich begleitet.

Im Folgenden gibt Rechtsanwalt Selter Ihnen einen Überblick über sein Leistungsspektrum in Dortmund und die wichtigsten Themen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, mit denen er regelmäßig in unserer Kanzlei befasst ist.

  1. An Ihrer Seite bei allen bank- und finanzrechtlichen Problemen
  2. Kompetente Hilfe im Bankrecht
  3. Rat vom Spezialisten bei Falschberatung durch Banken oder Anlageberater
  4. Beste Beratung vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

1. An Ihrer Seite bei allen bank- und finanzrechtlichen Problemen

Ich berate Sie als Fachanwalt auf allen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts:

  • Prüfung von Bank- und Anlageverträgen
  • Kreditvertrag und Sicherungsrechte
  • Immobilien- und Baufinanzierung
  • Falschberatung durch Banken oder Anlageberater
  • Zwangsversteigerung und -verwaltung
  • Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
  • Widerruf von Darlehensverträgen und Lebensversicherungen
  • insolvenzrechtliche Anfechtungen, etwa bei Ausschüttungen einer Fondsgesellschaft
  • Kündigung von Verträgen

und bei allen anderen bank- und finanzrechtlichen Sachverhalten.

2. Kompetente Hilfe im Bankrecht

Das Bankrecht beschäftigt sich mit Konflikten zwischen Kreditinstituten und Kunden. Betroffen von derartigen Streitigkeiten sind sowohl Geschäfts- als auch Privatkunden.
Auch Privatleute haben vielfältige Vertragsbeziehungen zu Banken: Das Girokonto ist für den regelmäßigen bargeldlosen Zahlungsverkehr kaum hinwegzudenken. Hierüber laufen monatliche Zahlungen wie Miete und Strom, Überweisungen und Lastschriften. Weiter erfolgen Zahlungen im Alltag mit EC-Karten, Kreditkarten und per Online-Banking.

All diese Handlungen zählen zur Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden. Und überall im Zahlungsverkehr können Schwierigkeiten auftreten.
Beim Kauf eines Autos oder einer Immobilie wird meist eine Finanzierung über eine Bank in Anspruch genommen. Doch was tun, wenn es bei Darlehen, Bausparvertrag und ähnlichen Verträgen zu Unstimmigkeiten mit der Bank kommt? Diese Streitigkeiten sind für die Kunden oft von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

a) Falschberatung bei Baufinanzierung

Kredite zur Baufinanzierung für Privatimmobilien zählen zu den Verbraucherkrediten, bei denen Kreditinstitute besondere Informationspflichten haben und die Kunden ausführlich beraten müssen. Aufgrund der seit März 2016 in Deutschland geltenden EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind die Maßstäbe für Kreditvergaben strenger und die Kreditwürdigkeit der Kunden muss genauer geprüft werden.

Bei Falschberatungen haben die Kunden im Falle von Zahlungsschwierigkeiten das Recht, die Bank zu verklagen.

b) Widerruf von Darlehensverträgen und Lebensversicherungen

Ein ebenfalls häufiger Streitfall der letzten Jahre ist der Widerruf von Darlehensverträgen. Durch die Rechtsprechung wurde zum Vorteil der Darlehensnehmer entschieden, dass Darlehensverträge bei fehlerhaft erteilten Widerrufsbelehrungen auch viele Jahre nach Vertragsschluss aufgelöst werden können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen (sogenannter „Widerrufsjoker“).

Ähnliches wie bei den Darlehen gilt für den Widerruf von Lebensversicherungen aufgrund eines bemerkenswerten Urteils des BGH aus dem Jahr 2014: Danach können Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 widerrufen werden. Die Verträge werden dann vollständig rückabgewickelt, so dass der Kunde die gezahlten Prämien zurückerhält.

c) Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Darlehen

Laut einer aktuellen Entscheidung des BGH dürfen auch von Unternehmern bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsentgelte verlangt werden. Entsprechende Klauseln in den AGB der Banken sind damit unwirksam. Auch bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren können im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist zurückgefordert werden.

d) Beendigung und Kündigung von Bank- und Kreditverträgen

Häufig kommt es auch bei der Beendigung eines Vertrages zu Unstimmigkeiten mit Banken und Kreditinstituten. Lassen Sie sich frühzeitig z.B. vor einer Kündigung beraten, um hierbei keine unnötigen Fehler zu machen.

e) Streitigkeiten bei der Verwertung von Sicherheiten

Streitigkeiten sind vorprogrammiert, wenn es bei Darlehensverträgen um die Verwertung von Sicherheiten geht, wie Bürgschaften, Grundpfandrechte und Hypotheken.

Bankkunden sind bei den vorgenannten und ähnlichen Schwierigkeiten als juristische Laien oftmals nicht in der Lage, die Sach- und Rechtslage vollständig zu überblicken. Der Blick in den jeweiligen Vertrag hilft nicht weiter, zumal der Kunde der Bank ohne das erforderliche Fachwissen oft nicht auf Augenhöhe begegnen kann.

f) Kündigung von Prämiensparverträgen

Wer vor einigen Jahren bei seiner Bank einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hat, kann sich nun in der Regel auf hohe Prämien freuen. Für das 15. Sparjahr wurden sogar Prämienraten bis zu 50 % vereinbart. Der Vorteil dieser Geldanlage ist vor allem die Flexibilität. So können Bankkunden ihren Prämiensparvertrag meist innerhalb weniger Monate kündigen. Die Banken sind dagegen länger gebunden.

Wegen der derzeit negativen Zinspolitik führen die hohen Prämienzahlungen an die Langzeitsparer zu finanziellen Einbußen bei den Banken. Allein die Sparkasse Dortmund hat daher im Herbst 2019 etwa 11.000 Prämiensparverträge gekündigt.

Um die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen zu beurteilen, kommt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf die AGB der Banken und den Inhalt des Prämiensparvertrags an. Zumindest in einem Fall entschied der BGH bereits, dass die Kündigung nicht rechtmäßig sei, da die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht war. Aufgrund dieses BGH-Urteils können nun viele Bankkunden auch nach der Kündigung ihres Sparvertrags noch Prämien verlangen.

Daher empfehle ich Ihnen bei diesen und ähnlichen Konflikten, sich durch einen Experten für Bankrecht unterstützen zu lassen. Sie benötigen einen verhandlungsstarken und spezialisierten Fachanwalt, der Ihre Rechtsposition verteidigt und mögliche Ansprüche zügig und strategisch durchsetzt.

3. Rat vom Spezialisten bei Falschberatung durch Banken oder Anlageberater

Renditestarke Anlageprodukte werden in Zeiten niedriger Zinsen nicht nur von Kapitalanlegern nachgefragt. Auch Kleinanleger sind vermehrt an Anlageprodukten interessiert, häufig zur privaten Altersvorsorge.

Bank- und Anlageberater bewerben hierzu Anlageprodukte wie beispielsweise Aktien, Immobilien- oder Schifffonds und erneuerbare Energien als attraktive und sichere Investitionen. Diesbezügliche Risiken werden dem Kunden aufgrund von Beratungsfehlern, unvollständiger Aufklärung oder fehlerhaften Prospekten vorenthalten.

Doch was tun, wenn der Vertrag schon vor Jahren geschlossen wurde und sich die Geldanlage nun als großer Fehler erweist? Die Insolvenz von Immobilienfonds kann bspw. zu einem Totalverlust der Einlagen führen oder zumindest zur Einstellung der Ausschüttungen. Doch auch ohne eine Insolvenz können die Erträge einer Geldanlage weit hinter dem zurückbleiben, was bei Vertragsschluss versprochen wurde.
In diesen Fällen benötigen Sie die Hilfe eines kompetenten Spezialisten, der schnell agieren kann. Wenn die Rendite einer Geldanlage beispielsweise bei einem Aktien- oder Fondsgeschäft die Zusagen Ihres Beraters bei weitem nicht erfüllt, können Ansprüche auf Rückabwicklung des Vertrages oder auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlage- bzw. Falschberatung bestehen. Ist der Regresspflichtige nicht zu einer außergerichtlichen Regulierung bereit, können die Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden: Zum Anlegerschutz hat sich in den letzten Jahren eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.

Auch bei Ihren weiteren Fragen und Problemen zum Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrecht bin ich jederzeit Ihr Ansprechpartner.

4. Beste Beratung vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebiet und birgt angesichts der zahlreichen hiervon umfassten Rechtssituationen enormes Potential für rechtliche Konflikte.

Bei dieser Spezialmaterie reicht allgemeines juristisches Wissen bei Weitem nicht aus. Es ist vielmehr die Hilfe eines praxiserfahrenen Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich.

Ich habe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Mandaten in diesem Rechtsbereich. Im Laufe meiner Anwaltstätigkeit habe ich in Dortmund schon viele außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit Banken und anderen Kredit- und Finanzinstituten erfolgreich begleitet. Mit Verhandlungsgeschick und dem erforderlichen Know-how kann ich viele Ansprüche schon außergerichtlich durchsetzen und Streitigkeiten beilegen, ohne dass es zum Gerichtsverfahren kommt.

Vertrauen Sie daher bei Problemen mit Ihrer Bank oder in anderen Finanzangelegenheiten auf meine Expertise und die Kanzlei Goldhammer & Selter.