Rechtsanwalt Christoph Selter ist Ihr Experte für alle versicherungsrechtlichen Fragen. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Versicherungsrecht bildet das Recht der privaten Unfallversicherung.

Im Folgenden erläutere ich Ihnen die wichtigsten Punkte zur privaten Unfallversicherung, die regelmäßig Gegenstand meiner anwaltlichen Arbeit in Dortmund sind.

  1. Schon zur Schadensmeldung zum Anwalt für Unfallversicherungsrecht
  2. Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt?
  3. An Ihrer Seite im Nachprüfungs- und Berufungsverfahren
  4. Kompetente Hilfe bei Problemen mit der Unfallversicherung

1. Schon zur Schadensmeldung zum Anwalt für Unfallversicherungsrecht

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, mit der Sie sich eine Absicherung für den Fall schaffen, dass Sie einen Unfall erleiden. Dies kommt Ihnen insbesondere bei einem längeren finanziellen Ausfall zugute.

Als Versicherter erhalten Sie je nach Ausmaß der Unfallfolgen und des konkreten Bedarfs beispielsweise:

  • eine einmalige Invaliditätszahlung
  • eine dauerhafte Unfallrente
  • andere Geldleistungen wie Therapie- und Pflegekosten, bis hin zu Kosten für behindertengerechte Umbauten im Wohnbereich.

Zudem kann in der privaten Unfallversicherung die Zahlung einer Todesfallsumme für Hinterbliebene vereinbart werden.

Die private Unfallversicherung gilt für alle Unfälle des täglichen Lebens. Hierzu zählen sowohl Unfälle im Straßenverkehr, im Haushalt und in der Freizeit als auch solche im Beruf: Die private Unfallversicherung kann also ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Berufsunfällen –  also Arbeits- und Wegeunfällen – in Anspruch genommen werden. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, ob der Beruf nach dem Unfall weiter ausgeübt werden kann oder nicht. Maßstab für die Leistungen aus der Unfallversicherung ist ausschließlich der unfallbedingte körperliche Dauerschaden.

Allerdings werden Sie feststellen, dass Sie zur Inanspruchnahme der Leistungen zunächst einigen „Papierkram“ mit der Versicherung erledigen müssen: Zunächst müssen Sie Ihren Unfall der Versicherung anzeigen. Nicht selten passiert es, dass Versicherungsnehmer schon bei dieser Schadensmeldung unnötige Fehler machen, indem Sie falsche oder unvollständige Angaben machen. Dies kann zu mühsamen Richtigstellungen und Zeitverzögerungen bei der Abwicklung Ihres Falles führen. Doch Zeit ist in diesem Fall auch Geld – denn Ihre Lebenshaltungskosten laufen weiter.

Daher empfehle ich: Wenn Sie für eine schnelle und effektive Abwicklung Ihres Versicherungsfalls sorgen wollen, wenden Sie sich frühzeitig an unsere Kanzlei – und nicht erst dann, wenn der Versicherer Probleme macht. Ich habe mich in Dortmund auf das Unfallversicherungsrecht spezialisiert und werde dafür sorgen, dass es nicht zu Komplikationen bei der Abwicklung kommt. Ich zeige den Versicherungsfall unverzüglich und ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung an und übernehme die weitere Korrespondenz für Sie.

Ich kontrolliere auch die im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen und Vorgaben zu weiteren Nachweisen. So muss der Versicherungsfall im Rahmen einer vereinbarten Frist von zwölf oder mehr Monaten durch ärztliche Feststellung und Dokumentation nachgewiesen werden. Da diese medizinische Feststellung häufig mehrerer Untersuchungen bedarf, kann schnell einige Zeit vergehen. Daher ist es sehr wichtig, dass die Frist nicht in Vergessenheit gerät. Verpassen Sie diese, riskieren Sie den Verlust Ihrer Versicherungsleistungen. Mit mir an Ihrer Seite müssen Sie sich um derlei Fragen keine Sorgen machen: Ich habe die weiteren Handlungsschritte und Ihre Fristen fest im Blick und begleite Sie bis zur vollständigen Regulierung Ihrer Versicherungsansprüche.

2. Was tun, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt?

Bei Leistungen aus der privaten Unfallversicherung geht es häufig um erhebliche Auszahlungssummen. Daher prüfen die Versicherer sehr genau, ob und in welchem Umfang Kosten zu übernehmen sind.

Nicht selten passiert es, dass die Unfallversicherung die Regulierung verweigert. Zur Begründung werden beispielsweise folgende – vermeintliche – Argumente angeführt:

  • die Verletzung und der Schaden sind nicht auf den Unfall zurückzuführen, etwa bei Vorschäden durch einen früheren Unfall
  • der Unfall wurde hauptsächlich aufgrund degenerativer Vorschäden verursacht
  • Sie haben den Unfall bzw. den Versicherungsfall nicht rechtzeitig angezeigt.

Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist auch der Invaliditätsgrad, der von der Versicherung
regelmäßig erheblich niedriger eingeschätzt oder vollständig in Abrede gestellt wird. Der Invaliditätsgrad drückt aus, wie stark Sie durch den Unfall gesundheitlich dauerhaft eingeschränkt sind und wird nach der sogenannten „Gliedertaxe“ beurteilt: Je mehr die Funktion eines Körperteils beeinträchtigt ist, desto höher liegt der Prozentsatz der Gliedertaxe. Sind mehrere Körperteile betroffen, werden sie zusammengezählt.

Beispiele für den Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

  • Zeigefinger: 10 Prozent
  • Hand im Handgelenk: 55 Prozent
  • Arm im Schultergelenk: 70 Prozent.

Die Prüfung und Entscheidung zur Invalidität birgt viel Konfliktpotential: Die Versicherungen fordern weitere Nachweise, stellen medizinische Feststellungen in Frage, beauftragen weitere Gutachten usw. Dieser zum Teil langwierige Verlauf ist für den Versicherungsnehmer oft zermürbend und führt nicht selten dazu, dass Betroffene sich schließlich mit Abschlägen und niedrigeren Leistungen der Versicherung zufriedengeben.

Ihre Unfallversicherung wird Sie dabei sicherlich nicht darauf hinweisen, dass die Rechtsprechung im Unfallversicherungsrecht recht versichertenfreundlich ist. Geben Sie sich also nicht frühzeitig mit weniger zufrieden als mit dem, was Ihnen zusteht!

Wenn Sie nicht schon zuvor einen Anwalt beauftragt haben, sollten Sie dies spätestens dann machen, wenn die Versicherung bei der Regulierung Ärger macht und Leistungen vollständig oder teilweise verweigert: Es geht um viel Geld, möglicherweise um Ihre finanzielle Existenz – Sie benötigen in dieser Situation einen Spezialisten! Als Experte für die private Unfallversicherung in Dortmund weiß ich, wie mit dieser Verfahrenssituation und mit der Versicherung umzugehen ist.

Als juristischer Laie können Sie selbst oftmals nicht einschätzen, ob die Argumente der Versicherung und eine etwaige Ablehnung rechtens sind: Auch der Blick in Ihre Versicherungsverträge und -bedingungen hilft hierbei nicht weiter. Sie brauchen einen erfahrenen Praktiker, der die Sach- und Rechtslage richtig einzuschätzen weiß und mit der Versicherung auf Augenhöhe verhandeln kann.

Mit mir an Ihrer Seite sorgen Sie für Waffengleichheit: Ich vertrete Sie mit dem erforderlichen Know-how und engagiert gegenüber der Unfallversicherung, außergerichtlich und nötigenfalls auch vor Gericht.

3. An Ihrer Seite im Nachprüfungs- und Berufungsverfahren

Ein weiteres Konfliktfeld ist das Nachprüfungsverfahren: Nach den Versicherungsbedingungen sind die Unfallversicherungen berechtigt, bei Anhaltspunkten für gesundheitliche Veränderungen oder gar Besserungen ihre Leistungspflicht zu überprüfen. Auch hierbei sollten Sie nicht ohne spezialisierten Anwalt Angaben machen. Überlassen Sie mir die Korrespondenz, damit Ihnen die Leistungsansprüche nicht wieder abgesprochen werden.

Ebenso berate ich Sie zu den Erfolgsaussichten einer Berufung und übernehmen Ihre Vertretung im Berufungsverfahren. Dabei können Sie stets darauf vertrauen, dass ich mit meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung und besonderen Fachkompetenz den für Sie bestmöglichen Weg finde, um Ihre Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung durchzusetzen und zu wahren.

4. Kompetente Hilfe bei Problemen mit der Unfallversicherung

Ich bin Spezialist im Bereich des Versicherungsrechts. Das Unfallversicherungsrecht bildet hierbei einen meiner Schwerpunkte, zu dem ich schon zahlreiche Mandate erfolgreich begleitet habe. Aufgrund meiner Praxiserfahrung und regelmäßigen Fortbildung können Sie in allen Bereichen dieses Fachgebiets auf mich zählen:

  • ordnungsgemäße Anzeige des Versicherungsfalls bei einem Unfall
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Deckungsablehnung der Unfallversicherung-
  • Durchsetzung von Invaliditätsleistungen
  • Vertretung bei Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Unfallversicherung
  • Außergerichtliche Vertretung und Prozessführung gegen die Unfallversicherung
  • Beratung und Vertretung im Nachprüfungs- und Berufungsverfahren

und bei allen anderen Sachverhalten in Zusammenhang mit Ihrer privaten Unfallversicherung.

Vertrauen Sie daher der Kanzlei Goldhammer & Selter: Wir beraten und vertreten Sie in Dortmund kompetent und engagiert im Recht der privaten Unfallversicherung und erreichen für Sie stets das bestmögliche Ergebnis.