Im Sportrecht vertritt und berät Rechtsanwalt Goldhammer Berufssportler, Lizenzspieler, Vereine, Spielervermittler, Spielerberater und Agenturen. Neben hervorragender Fachkompetenz in den Spezialthemen:

    • Sportrecht: Sportarbeitsrecht
    • Sportsponsoring- und Vermarktungsrecht
    • Sozialversicherungsrecht – Verletzung von Berufssportlern und Lizenzspielern
    • Transferberatung

kann er als DFB Spielervermittler auf ein umfangreiches Netzwerk im Fußball-Business zurückgreifen.

Sportarbeitsrecht

Die Fragen, ob befristete Verträge im Profifußball unter Berücksichtigung der Besonderheit des Sports wirksam sind oder inwiefern Mindestlöhne bei Amateurvereinen gelten, bestätigen die Bedeutung rechtlicher Beratung bei der Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen von Sportlern, Trainern und Angestellten des Vereins. Gerade in diesem Bereich sind Spezialkenntnisse im Sportarbeitsrecht und ein Verständnis von der Marktlage ein Mehrwert.

Vermarktungsrecht im Sport

Im Vermarktungsrecht von Sportlern und Vereinen wird durch die Betreuung eines Sportanwalts von der Angebotserstellung über die Vertragsverhandlungen bis hin zur Vertragsgestaltung im Bereich Sportsponsoring, Naming-Right und Merchandising Rechtsklarheit hergestellt.

Ansprüche gegen die VBG: Verletzungen von Berufssportlern und Lizenzspielern

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen wie Verletztengeld, Übergangsgeld und Verletztenrente gegen die Berufsgenossenschaft ist die Fachkompetenz eines auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Sportlern spezialisierten Sportanwalts ein besonderer Benefit für die betroffenen Profis.

Transfer von Spielern

Seit 31. März 2015 ist das Erfordernis einer Spielervermittlerprüfung und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für die Aufnahme einer Tätigkeit als Spielervermittler entfallen. Die Hinzuziehung eines Sportanwalts schafft daher Vertrauen bei Eltern, Sportlern, Vereinen und Beratern. Im Hinblick auf den Abschluss des Berufsspielervertrages oder der Transfervereinbarung kann hierdurch der Rahmen rechtzeitig gesteckt werden. Daneben können Fragen zur Berechnung von möglichen Ausbildungs- und Solidaritätsentschädigungen oder zu Spielerberaterprovisionen und deren Durchsetzung geklärt werden. Bei Vertragsschluss ist sichergestellt, dass sämtliche juristischen Belange unter Berücksichtigung der Statuten der FIFA und des DFB Beachtung finden.

Neben einer klassischen Prozessvertretung vertreten wir Sie auch außergerichtlich in Verfahren vor nationalen und internationalen Sportverbänden, insbesondere vor dem, FIFA Players‘ Status Committee, der FIFA Dispute Resolution Chamber, dem FIFA Disciplinary Committee und dem Court of Arbitration for Sport (CAS).

Rufen Sie jetzt bei uns in der Kanzlei an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Wir freuen uns, Sie schon bald in Ihrem persönlichen Anliegen beraten zu dürfen.