Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Softwareeinführung

Als Betriebsrat sollten Sie sich bei der Einführung und Anwendung von Software oder KI im Unternehmen bewusst sein, dass Ihnen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zusteht. In der heutigen Arbeitswelt ist Software allgegenwärtig und viele Unternehmen setzen sie ein, um ihre Arbeitsprozesse zu optimieren. Doch was bedeutet das für Betriebsräte […]