Opfer von Phishing im Online-Banking haben Anspruch auf Schadenersatz gegen ihre Bank

Der Fall vor dem LG Köln: Opfer einer betrügerischen Masche

Phishing zählt zweifellos zu den häufigsten Betrugsmethoden beim Online-Banking. Doch Opfer müssen sich nicht schutzlos fühlen, denn sie haben die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen ihre Bank geltend zu machen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln vom 19. Januar 2023 (Aktenzeichen: 15 O 267/22) bestätigt diese Möglichkeit erneut.

Beim Phishing werden Opfer oft durch täuschend echte E-Mails auf betrügerische Webseiten gelockt, wo sie dann dazu verleitet werden, ihre sensiblen Bankdaten preiszugeben. Wenn die Betroffenen den Betrug bemerken, ist es häufig bereits zu spät, und ihr Konto wurde geplündert.

Genau das ist auch in diesem Fall vor dem LG Köln passiert. Ein Kunde einer Sparkasse erhielt zunächst eine gefälschte E-Mail mit dem Betreff „Finanzportal Sparkasse“. Später wurde er von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Sparkasse angerufen, der ihn aufforderte, den aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts mittels des Push-TAN-Verfahrens zuzustimmen, um weiterhin seine Girokarte nutzen zu können. Der Kunde willigte arglos ein. Erst einige Tage später bemerkte er, dass mehr als 100 nicht von ihm autorisierte Zahlungen von seinem Konto getätigt wurden – insgesamt in Höhe von fast 43.000 €.

Die Verantwortung der Banken und die Rechte der Phishing-Opfer

Die Sparkasse weigerte sich zunächst, den Betrag zu erstatten, mit der Begründung, dass der Kunde fahrlässig gehandelt habe und den Tätern dadurch Zugang zu seinem Konto ermöglichte. Doch das LG Köln entschied anders. Das Gericht sah die Sparkasse in der Pflicht und urteilte, dass sie nicht ausreichend auf die Betrugsmöglichkeiten hingewiesen hatte. Daher muss die Sparkasse dem Kunden den gesamten Betrag von knapp 43.000 € erstatten sowie weitere 1.877,11 € Anwaltskosten nebst Zinsen zahlen.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Phishing-Opfer nicht machtlos sind und dass Banken eine Verantwortung tragen, ihre Kunden ausreichend vor solchen Betrugsmaschen zu schützen.

Sollten auch Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sein und Ihre Bank weigert sich, Ihnen unautorisierte Zahlungen zu erstatten, steht Ihnen Rechtsanwalt Selter, Fachanwalt für Bankrecht, gerne zur Seite.