Als Betriebsrat bei einem DAX-Unternehmen zu arbeiten, ist eine der einflussreichsten Positionen in deutschen Unternehmen und entsprechend hoch ist die Betriebsratsvergütung. Doch wie werden Betriebsratsmitglieder grundsätzlich angemessen vergütet? Dies ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema, das in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2023 beleuchtet wurde.
Rechtslage zur Betriebsratsvergütung
Als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht möchten wir betonen, dass die Mitgliedschaft im Betriebsrat ein Ehrenamt ist, jedoch nach § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) „nicht geringer bemessen werden darf als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung“. Darüber hinaus dürfen Betriebsratsmitglieder gemäß § 78 BetrVG „wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.“
Berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern
Doch wie sieht es mit der beruflichen Entwicklung aus? Sollte ein altgedienter Betriebsrat, der vor 20 Jahren seinen Arbeitsplatz am Band verlassen hat, immer noch auf seine frühere Karriere verwiesen werden? Hätte er sich ähnliche Management-Skills aneignen können? Welche Betriebsratsvergütung ist angemessen?
Fallbeispiel Volkswagen AG: Betriebsratsvorsitzender verdient 750 TEUR
Ein Beispiel hierfür ist der langjährige Betriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, Bernd Osterloh. Er verdiente anstelle der etwa 50 TEUR mit seiner früheren Tätigkeit in seinem Betriebsratsamt etwa 750 TEUR als Betriebsratsvergütung. Das hat ihm den Vorwurf der Untreue eingebracht, obwohl ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob mit Urteil vom 10.1.2023 – Aktenzeichen: 6 StR 133/22 – den Freispruch des Landesgerichts Braunschweig (LG) von Bernd Osterloh auf und verweist zurück. Dem Urteil des LG Braunschweig sei „insbesondere nicht zu entnehmen, nach welchem System die Vergütung von Angestellten der Volkswagen AG generell geregelt war, … und welche Maßstäbe den Entscheidungen über die Gewährung von Bonuszahlungen sowie über deren Höhe zugrunde lagen“. Das LG Braunschweig habe zudem die Bonuszahlungen – die teilweise die Grundgehälter erheblich überstiegen – außer Betracht gelassen. Es bleibt spannend, wie der Fall nach den Maßstäben des BGH vom LG Braunschweig bewertet wird.
Beratung im Arbeitsrecht: Fragen zur Betriebsratsvergütung klären lassen
Das BetrVG ist hier klar formuliert und die Beteiligten sollten wissen, was sie tun. Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt oder begünstigt werden, jedoch muss ihre Vergütung angemessen sein.
Es ist wichtig, der Versuchung zu widerstehen, Betriebsräte durch Geschenke gefügig zu machen – und der Versuchung, Geschenke anzunehmen, auch wenn dies mit einer Beschränkung des eigenen Lebensstandards einhergeht. Die Volkswagen AG ist hier nur ein spektakulärer Fall von vielen in Deutschland. Betriebsräte sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und angemessen vergütet werden, ohne dass dabei die Integrität des Betriebsrats oder des Unternehmens beeinträchtigt wird. Gerne berät Sie Rechtsanwalt Goldhammer im Arbeitsrecht zu allen Fragen rund um die Betriebsratsvergütung, um insbesondere auch strafrechtliche Folgen zu vermeiden.