Arbeitsrecht und Videoüberwachung

Worum geht es?

Im Arbeitsrecht gibt es klare Vorgaben für die Zulässigkeit von Videoüberwachung. Diese müssen insbesondere im Hinblick auf den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer beachtet werden. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (v. 06.07.2022, Az.: 8 Sa 1149/20) zeigt, welche hohen Hürden in der Praxis bestehen. Der Fall betraf die Frage, ob der Arbeitgeber Auswertungen des elektronischen Systems zur Anwesenheitserfassung sowie die Auswertung der offenen Videoaufzeichnungen auf dem Werksgelände zur Darlegung eines Arbeitszeitbetrugs des Arbeitnehmers nutzen durfte.

Trotz Arbeitszeitbetrug kann Kündigung unwirksam sein!

Die insoweit gültige Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung enthalte die „ausdrückliche und klare Regelung“, dass keine personenbezogene Auswertung von Daten erfolge. Diese Regelung sei derart auszulegen, dass eine personenbezogene Auswertung über diese Kenntnisnahme hinaus nicht erfolgen dürfe; sie gelte unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). Der Arbeitgeber sei nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen bereits deshalb verwehrt, die mithilfe der Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse in das Verfahren einzuführen, weil hier zu ihren Lasten davon auszugehen sei, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Sicherheit gewiegt und dessen berechtigte Privatheitserwartung verletzt hat.

Die Frage, ob Betriebsvereinbarungen eigenständige Beweisverwertungsverbote begründen können, ist noch höchstrichterlich ungeklärt. Der Arbeitgeber hat Revision gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie das aktuelle Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 299/22) ausgeht.

Was können wir für Sie tun?

Eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht für Betriebsvereinbarungen und bei Kündigungen ist daher ratsam, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen rechtlich einwandfrei durchgeführt werden und im Falle eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht auch verwertbar sind. Rechtsanwalt Goldhammer hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.