Ruhezeiten im Arbeitsrecht

Ein Verstoß gegen die im Arbeitsrecht gelten Ruhezeiten kann die Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten beeinträchtigten. Sie kommen oft erst spät abends nach Hause und muss bereits am nächsten Tag wieder früh zur Arbeit erscheinen. Dabei ist es üblich, dass Sie auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen, um den Arbeitsablauf aufrechtzuerhalten. Sie haben Bedenken hinsichtlich Ihrer Ruhezeiten und suchen rechtliche Unterstützung, dann sind Sie bei uns richtig.

Die tägliche und wöchentliche Ruhezeit sind zwei autonome Rechte von Beschäftigten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 02.03.2023, Aktenzeichen: C-477/21) klargestellt, dass diese beiden Ruhezeiten unabhängig voneinander eingehalten werden müssen und jeweils selbstständige Ansprüche der Beschäftigten darstellen.

Sachverhalt im EuGH Fall: Lokführer erhält keine tägliche Ruhezeit

In dem konkreten Fall hatte ein Lokführer aus Ungarn von seinem Arbeitgeber eine wöchentliche Mindestruhezeit von 42 Stunden erhalten, was deutlich mehr ist als die nach der Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebenen 24 Stunden. Allerdings hatte der Arbeitgeber dem Lokführer keine tägliche Ruhezeit gewährt, wenn er ihm die wöchentliche Ruhezeit oder Urlaub gewährte. Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass die tägliche Ruhezeit Teil der wöchentlichen Ruhezeit sei.

Ansicht des EuGH – Tägliche Ruhezeit ist zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit zu gewähren

Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist, sondern zusätzlich zu dieser gewährt werden muss. Die beiden Ruhezeiten im Arbeitsrecht haben unterschiedliche Ziele: Über die tägliche Ruhezeit kann sich der Arbeitnehmer nach einer Arbeitsperiode aus seiner Arbeitsumgebung zurückziehen, während er sich über die wöchentliche Ruhezeit ausruhen kann.

Es wurde betont, dass der Anspruch auf die tägliche Ruhezeit nicht ausgehöhlt werden darf, indem sie bei der Inanspruchnahme der wöchentlichen Ruhezeit wegfällt. Dies ergibt sich auch aus der Arbeitszeitrichtlinie, nach der jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gewährt werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine günstigere Regelung bezüglich der Ruhezeit dem Arbeitnehmer nicht das Recht auf tägliche Ruhezeit nehmen kann. Daher muss die tägliche Ruhezeit unabhängig von der Dauer, der in der anwendbaren nationalen Regelung vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit gewährt werden.

Arbeitgeber sollten täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten im Arbeitsrecht einhalten

Die Entscheidung des EuGH in diesem Fall ist in der Sache richtig und steht in der Tradition anderer Entscheidungen zu Art. 3 und 5 der Arbeitszeitrichtlinie, in denen betont wurde, dass Ruhezeiten dem Arbeitsschutz dienen. Als Anwalt im Arbeitsrecht empfiehlt Rechtsanwalt Goldhammer Arbeitgebern, sicherzustellen, dass sie die tägliche und wöchentliche Ruhezeit ihrer Beschäftigten einhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sollten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Fragen zur Ruhezeit im Arbeitsrecht haben, beraten wir Sie gerne.